AGB
Regeln der wohltätigen Tombola
„1 Picasso für 100 Euro“
1. Veranstalter – Zweck
1.1. Veranstalter und Ziel
Die „Fondation pour la Recherche sur Alzheimer“ (nachfolgend die „Stiftung“), eine durch Dekret vom 7. September 2016 (NOR: INTD1529814D) als gemeinnützig anerkannte Stiftung mit Sitz in 83, boulevard de l’Hôpital, Paris (75013), hat bei der Polizeipräfektur von Paris die Durchführung einer wohltätigen Tombola mit dem Titel „1 Picasso für 100 Euro“ (nachfolgend die „Tombola“) angezeigt.
Zweck der Tombola ist die Unterstützung von Forschungszentren, die für ihre Expertise und ihre Einbindung in die Gemeinschaft der Alzheimer-Forschungszentren in Frankreich und international anerkannt sind, im Rahmen des Projekts „ICPAR-2030“, das darauf abzielt, zwischen 2025 und 2030 sechs (6) bis acht (8) Projekte zu unterstützen, um die Forschung zur Alzheimer-Krankheit und verwandten Erkrankungen zu beschleunigen (nachfolgend das „Projekt“).
Die Tombola wird elektronisch auf der Website der Stiftung organisiert, erreichbar unter:
● https://1picasso100euros.alzheimer-recherche.org
● https://1picasso100euros.com/
(nachfolgend die „Website“).
1.2. Genehmigtes Gesamtvolumen und Mittelverwendung
Das genehmigte Gesamtvolumen der Tombola beträgt zwölf Millionen Euro (12.000.000 €) und setzt sich aus einhundertzwanzigtausend (120.000) Losen mit einem Stückpreis von einhundert Euro (100 €) zusammen.
Die Erlöse der Tombola werden nach Abzug der Organisationskosten sowie der Kosten für den Erwerb des in Artikel 2 beschriebenen Preises dem Projekt entsprechend der tatsächlich von der Stiftung eingeworbenen Mittel zugewiesen.
1.3. Vorherige Genehmigung
Die Tombola wird mit vorheriger Genehmigung und unter Mitwirkung der Picasso Estate / Picasso Administration organisiert.
1.4. Annahme der Regeln
Die Teilnahme an der Tombola setzt die vorbehaltlose Anerkennung dieser Regeln voraus.
2. Vollständigkeit
2.1. Gesamtheit der Vereinbarung
Diese Regeln stellen die Gesamtheit der Verpflichtungen zwischen der Stiftung und den Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Tombola dar.
2.2. Vorrang
Diese Regeln haben Vorrang vor jeder mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung, die vor dem oben genannten Inkrafttreten zwischen der Stiftung und den Teilnehmenden geschlossen worden sein könnte.
3. Beschreibung des Preises
3.1. Art des Preises
Der Preis ist eine authentifizierte Gouachezeichnung auf Papier von Pablo Picasso, Format 38,5 x 25,4 cm, datiert auf den 15. Mai 1941, die den Kopf einer Frau darstellt, mit einem geschätzten Wert von einer Million Euro (1.000.000 €).
Die Echtheit des Werks wird durch Auszüge aus dem Zervos und der Opera Gallery belegt.
3.2. Öffentliche Präsentation
Vor der Ziehung wird der Preis an verschiedenen Orten der Öffentlichkeit präsentiert, einschließlich bei Christie’s in Paris.
3.3. Ausschließliche Zuteilungsform
Der Preis darf in keiner anderen Form als in diesen Regeln vorgesehen vergeben werden. Der Preis wird aus keinem Grund zurückgegeben, umgetauscht oder durch einen anderen Gegenstand ersetzt. Eine Barauszahlung anstelle des gewonnenen Preises ist ausgeschlossen.
4. Teilnahmebedingungen
4.1. Teilnehmende
Die Tombola steht ausschließlich natürlichen Personen offen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
● am Tag der Teilnahme 18 Jahre alt sind;
● geschäftsfähig sind und nicht unter einem nach französischem Recht vorgesehenen Unfähigkeitsregime stehen; und
● in einem Land ansässig sind, in dem diese Tombola zugänglich ist und die Teilnahme nicht verboten ist.
Ausgeschlossen sind:
● juristische Personen;
● Personen, die im Rahmen restriktiver Maßnahmen und Sanktionen aufgrund der Situation in Russland erfasst sind;
● Personen, die beabsichtigen, das betreffende Werk direkt oder indirekt nach Russland, Belarus, in die besetzten Gebiete der Ukraine sowie in Länder zu exportieren, die Sanktionen, Vermögenssperren oder Embargos unterliegen;
● Mitarbeitende der Stiftung;
● Personen, die direkt oder indirekt an der Organisation der Tombola mitgewirkt haben;
● Personen, die zu deren Haushalt gehören.
4.2. Zeitraum des Losverkaufs
4.2.1. Der Verkauf der 120.000 Lose beginnt am 22. November 2025 um 09:00 Uhr und endet am 14. April 2026 um 12:00 Uhr (Pariser Zeit).
4.2.2. Wenn bis spätestens 10. April 2026 nicht mindestens 60.000 Lose verkauft wurden, behält sich die Stiftung das Recht vor, den Verkaufszeitraum bis zu einem späteren Enddatum zu verlängern; dieses spätere Datum darf jedoch nicht nach dem 10. Mai 2026 liegen.
4.3. Ablauf der Teilnahme
Zur Teilnahme muss jede Person, die die Bedingungen gemäß Artikel 4.1 erfüllt:
● ein oder mehrere Lose zum Stückpreis von 100 € über die Website gemäß Artikel 4.4 erwerben;
● das Zahlungsformular ausfüllen und dabei Vorname, Nachname, Adresse, Postleitzahl, Stadt, Land, E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer angeben;
● sich verpflichten, das Werk nicht direkt oder indirekt in ein Land weiter- bzw. wieder auszuführen, das Sanktionen, Vermögenssperren oder Embargos unterliegt.
Die teilnehmende Person verpflichtet sich, korrekte, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und der Stiftung Änderungen der im elektronischen Anmeldeformular angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Die teilnehmende Person verpflichtet sich, kein Pseudonym oder keine E-Mail-Adresse zu verwenden, die Rechte Dritter verletzen könnte (insbesondere durch Verwendung des Nachnamens eines Dritten, fremder Marken oder urheberrechtlich geschützter Werke).
Die teilnehmende Person gestattet alle rechtlichen Überprüfungen ihrer Identität und Kontaktdaten. Falsche, fehlerhafte, unleserliche, unvollständige, ungenaue oder frei erfundene Angaben zur Identität oder Adresse führen zur Annullierung der Teilnahme, unbeschadet etwaiger Rechtsmittel oder Ansprüche der Stiftung.
Die Stiftung haftet in keinem Fall für die unberechtigte Verwendung der Identität einer anderen Person durch einen Teilnehmenden im Rahmen der Anmeldung.
4.4. Kaufmodalitäten
Der Kauf der Lose ist ausschließlich online über die Website möglich.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Kreditkarte über eine sichere Zahlungsplattform gemäß PCI DSS (Payment Card Industry Data Security Standard).
Jeder Loskauf ist endgültig und begründet kein Widerrufsrecht.
4.5. Übermittlung der Lose
Nach erfolgter Zahlung kann die teilnehmende Person ihr(e) digitalisierte(n) Los(e) im PDF-Format herunterladen und erhält sie zusätzlich per E-Mail.
Die auf jedem Los angegebene Nummer wird für die Ziehung verwendet.
Die teilnehmende Person kann jederzeit ein oder mehrere gekaufte Lose verschenken, indem sie das Formular zur Aktualisierung des Loses auf der Website ausfüllt. Wenn die E-Mail-Adresse eines Loses geändert wird, wird das ursprüngliche Los annulliert und ein neues Los ausgestellt und automatisch an die neue E-Mail-Adresse versandt. Das ursprüngliche Los nimmt nicht an der Ziehung teil.
4.6. Ziehung
Die Ziehung findet am 14. April 2026 um 18:00 Uhr (Pariser Zeit) statt, sofern der Verkaufszeitraum gemäß Artikel 4.2.2 nicht verlängert wird. Im Falle einer Verlängerung findet die Ziehung spätestens am 15. Mai 2026 statt.
Die Ziehung erfolgt im Hauptauktionssaal von Christie’s, 9 avenue Matignon, 75008 Paris, in Anwesenheit und unter Kontrolle von Julie DELAMOTTE, Gerichtsvollzieherin/Justizkommissarin (12, rue de Montyon – 75009 Paris).
Name der Gewinnerin/des Gewinners und Losnummer werden auf der Website veröffentlicht.
4.7. Gewinnerbestimmung
Während der Ziehung werden nacheinander drei (3) Losnummern gezogen.
Gewinner(in) der Tombola ist die Inhaberin/der Inhaber des zuerst gezogenen Loses.
Nach Prüfung der Einhaltung der in Artikel 4 genannten Bedingungen wird die Gewinnerin/der Gewinner per E-Mail und telefonisch gemäß den bei der Online-Anmeldung angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Dabei werden die praktischen Modalitäten zur Abholung des Preises mitgeteilt.
Die Teilnehmenden sind allein verantwortlich für die bei der Anmeldung gemachten Angaben. Die Stiftung haftet daher nicht, wenn die Gewinnerin/der Gewinner aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben nicht erreichbar ist. Die Stiftung ist nicht verpflichtet, Nachforschungen zur Auffindung der Gewinnerin/des Gewinners anzustellen. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz besteht nicht.
4.8. Ersatz der Gewinnerin/des Gewinners
Das als Gewinnlos bestimmte Los verfällt in einem der folgenden Fälle:
● wenn sich nach Prüfung herausstellt, dass die Gewinnerin/der Gewinner diese Regeln nicht eingehalten hat; oder
● wenn das Los die Identifizierung der Inhaberin/des Inhabers nicht ermöglicht oder die Stiftung die Person innerhalb von einem (1) Monat nach der Ziehung unter den angegebenen Kontaktdaten nicht erreichen kann; oder
● wenn die Gewinnerin/der Gewinner der Stiftung die für die Abholung des Preises erforderlichen zusätzlichen personenbezogenen Informationen nicht innerhalb von einem (1) Monat nach dem Ziehungsdatum übermittelt.
In diesem Fall wird die Inhaberin/der Inhaber des zweitgezogenen Loses zur Gewinnerin/zum Gewinner bestimmt; dieselben Bedingungen gelten anschließend fortlaufend für die weiteren gezogenen Lose.
Wenn keiner der drei ausgewählten Inhaber die Bedingungen erfüllt, organisiert die Stiftung eine neue Ziehung gemäß Artikel 4.7. Die Teilnehmenden werden per E-Mail über Modalitäten und Datum der zweiten Ziehung informiert.
4.9. Abholung des Preises
Die Inhaberin/der Inhaber des Gewinnloses hat ab der Benachrichtigung durch die Stiftung fünfundvierzig (45) Werktage, um den Preis aus dem in Frankreich gelegenen Lager abzuholen, in dem der Preis aufbewahrt wird. Die Kontaktdaten des vertraulichen Abholortes werden telefonisch mitgeteilt.
Mit vorheriger Zustimmung der Stiftung kann die Gewinnerin/der Gewinner eine bevollmächtigte Person zur Abholung in ihrem/seinem Namen bestimmen. Eine Kopie des amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) der bevollmächtigten Person ist der Stiftung vor dem Abholdatum zu übermitteln; das Original ist am Tag der Abholung vorzulegen.
Ein Echtheitsnachweis wird der Gewinnerin/dem Gewinner (oder der bevollmächtigten Person) bei Abholung ausgehändigt.
Die Gewinnerin/der Gewinner oder die bevollmächtigte Person hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Abholung gemäß den vorstehenden Bedingungen zu treffen.
4.10. Gebühren, Steuern und Zollabgaben
Die Kosten für die Versicherung des Preises (Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung) zwischen Ziehung und Abholung trägt die Stiftung.
Die Reisekosten der Gewinnerin/des Gewinners (oder der bevollmächtigten Person) zum Abholort trägt die Stiftung bis zu einem Betrag von 1.500 € einschließlich MwSt.; darüber hinaus trägt sie/er die Kosten selbst.
Die Stiftung verpflichtet sich, alle Kosten, Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit der Übertragung und dem Transport des Preises in das Wohnsitzland der Gewinnerin/des Gewinners sowie gegebenenfalls erforderliche Zollabgaben zu übernehmen, und zwar bis zu folgenden Höchstbeträgen:
● bis maximal 50.000 € für den Transport in Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und nach Nordamerika (Kanada oder Vereinigte Staaten von Amerika);
● bis maximal 60.000 € für alle übrigen Regionen.
Über diese Grenzen hinaus trägt die Gewinnerin/der Gewinner die erforderlichen Kosten, Gebühren, Steuern und Zollabgaben.
Der Wert des Preises wird der Gewinnerin/dem Gewinner nur als Hinweis auf Grundlage der Schätzungen und des Kaufwerts mitgeteilt. Die Stiftung haftet nicht für diesen Wert oder dessen Schwankungen.
Die Durchführung der Ausfuhrformalitäten aus Frankreich sowie der Einfuhrformalitäten im Bestimmungsland obliegt der Gewinnerin/dem Gewinner.
4.11. Betrug
Jeder Betrug oder Betrugsversuch durch eine teilnehmende Person oder die Gewinnerin/den Gewinner führt zur Annullierung der Teilnahme und gegebenenfalls zum Verlust des Anspruchs auf Auslieferung des Preises, ohne dass eine Entschädigung zulässig ist; dies gilt unbeschadet weiterer strafrechtlicher Sanktionen.
4.12. Personenbezogene Daten
Die im Rahmen der Teilnahme bereitgestellten Informationen werden gemäß der Datenschutzrichtlinie der Stiftung verarbeitet, verfügbar unter:
https://1picasso100euros.com/policies/privacy-policy
Teilnehmende, die vor der Ziehung die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, gelten als von der Teilnahme zurückgetreten.
5. Internetbezogene Besonderheiten
5.1. Eigenschaften und Grenzen des Internets
Die Teilnahme setzt Kenntnis und Anerkennung der Eigenschaften und Grenzen des Internets voraus (technische Leistung, Verbindungs-/Zugangsprobleme, Netzverfügbarkeit und -überlastung, Ausfälle/Sättigung, Übertragungszeiten, Antwortzeiten, Unterbrechungsrisiken, mangelnder Schutz bestimmter Daten, Hacking-Risiken sowie Viren), für die die Stiftung nicht haftet.
5.2. Haftungsausschluss
Die Stiftung haftet insbesondere nicht für:
● Verzögerungen oder Fehler bei der Datenübermittlung außerhalb ihres Einflussbereichs;
● Versand einer E-Mail oder Korrespondenz an falsche oder unvollständige elektronische oder postalische Adressen;
● Nichterreichbarkeit per Telefon bei nicht zugewiesener oder falsch eingegebener Nummer;
● Unmöglichkeit der Verbindung zur Website aufgrund technischer Mängel oder Netzüberlastung;
● Unterbrechung der Verbindung oder Nichtberücksichtigung der Teilnahme;
● Wartung oder Störungen der Tombola-Server, der Online-Zahlungsplattform, der Telefonleitung oder anderer technischer Verbindungen.
5.3. Schäden
Die Stiftung haftet nicht für Schäden jeglicher Art an den Teilnehmenden, deren Computeranlagen und gespeicherten Daten sowie für Folgen für deren persönliche, berufliche oder geschäftliche Tätigkeit.
5.4. Verantwortung der Teilnehmenden
Verbindung zur Website und Teilnahme erfolgen auf eigene Verantwortung. Teilnehmende haben geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Daten/Software gegen externe Angriffe (insbesondere Viren) zu treffen.
5.5. Unterbrechung bei Störungen
Bei Störungen durch Virus, Computerfehler, unbefugte menschliche Eingriffe oder andere Ursachen außerhalb der Kontrolle der Stiftung behält sich die Stiftung das Recht vor, den Zugang zur Website zu unterbrechen, vorbehaltlich ordnungsgemäßer Information.
5.6. Register als Beweis
Die EDV-Register und Telefonkommunikationsregister im Zusammenhang mit der Organisation der Tombola werden in den Systemen der Stiftung (oder autorisierter IT-Dienstleister) nach anerkannten Sicherheitsstandards geführt und gelten als Beweis für E-Mail- und Telefonkommunikation. Bei Abweichungen zwischen diesen Beweisen und Papier-/elektronischen Dokumenten der Teilnehmenden haben ausschließlich die elektronischen und telefonischen Aufzeichnungen der Stiftung Vorrang.
6. Absage oder Verschiebung der Tombola
6.1. Änderungs- und Absagebefugnis
Die Stiftung kann die Tombola bei Bedarf jederzeit ohne vorherige Ankündigung absagen, verkürzen, verlängern, verschieben oder die Bedingungen bzw. den Ort der Ziehung ändern, ohne hierfür haftbar zu sein.
6.2. Störungen oder Betrug
Die Stiftung kann die Tombola absagen oder aussetzen, wenn Störungen und/oder Betrug jeglicher Art, insbesondere IT-bezogen, auftreten und/oder wenn Teilnehmende falsche Informationen übermitteln.
6.3. Höhere Gewalt
Die Tombola kann bei höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs oder bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle der Stiftung abgesagt werden, ohne dass Teilnehmende oder Gewinner(in) Anspruch auf Entschädigung haben, außer gemäß Artikel 6.6.
6.4. Mindestverkaufszahl
Die Tombola kann abgesagt werden, wenn die Mindestzahl von 60.000 Losen nicht bis spätestens 10. Mai 2026 verkauft wird.
6.5. Mitteilung
Im Falle der Absage werden alle Teilnehmenden per E-Mail informiert.
6.6. Rückerstattung
Im Falle der Absage verpflichtet sich die Stiftung, den Preis der gekauften Lose innerhalb von höchstens einem (1) Monat nach der E-Mail-Benachrichtigung zu erstatten. Die Rückerstattung erfolgt durch Gutschrift auf die für die ursprüngliche Zahlung verwendete Kreditkarte.
7. Rechte des geistigen Eigentums
7.1. Eigentum
Die Website, ihre Bestandteile, das grafische Erscheinungsbild sowie Marken und Logos sind ausschließliches Eigentum der Stiftung oder von Peri Cochin oder deren Partnern (z. B. der Name „1 PICASSO FOR 100 EUROS“ und das Logo), die alle einschlägigen Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums innehaben.
7.2. Verbot
Jegliche Vervielfältigung, Darstellung, Anpassung und/oder Nutzung der Website und ihrer Inhalte ganz oder teilweise ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Stiftung oder ihrer Partner streng untersagt.
8. Kommunikation und Bildrechte
Die Gewinnerin/der Gewinner gestattet der Stiftung, Nachname, Vorname, Wohnort und Foto auf der Website der Stiftung zum Zweck der Bewerbung dieser Tombola zu veröffentlichen. Nach Ablauf von zwei (2) Jahren kann sie/er dieser Veröffentlichung jederzeit widersprechen.
9. Hinterlegung und Einsichtnahme
Diese Regeln wurden am 24. November 2025 bei Me Julie Delamotte, Justizkommissarin, 12, rue de Montyon – 75009 Paris, hinterlegt. Sie können kostenlos auf der Website eingesehen werden.
10. Änderungen der Regeln
10.1. Veröffentlichung und Mitteilung
Änderungen der Regeln während der Laufzeit der Tombola werden im Rahmen der vorab bei der Polizeipräfektur von Paris eingereichten Anzeige auf der Website veröffentlicht und per E-Mail an alle Teilnehmenden versandt. Sie gelten als Ergänzungen und sind Bestandteil dieser Regeln.
10.2. Inkrafttreten
Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Website in Kraft. Mit der Teilnahme gilt die Annahme der Änderungen ab Inkrafttreten als erfolgt.
10.3. Teilnichtigkeit
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln in Kraft.
11. Beanstandungen / Einsprüche
Jede Streitigkeit oder Beanstandung bezüglich der Auslegung dieser Regeln oder der Organisation der Tombola ist innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen ab Benennung der Gewinnerin/des Gewinners an die Stiftung zu richten:
● per Post an: Fondation pour la Recherche sur Alzheimer, 83, boulevard de l’Hôpital, Paris (75013); oder
● per E-Mail an: jlangelis@alzheimer-recherche.org.
12. Haftung – Streitigkeiten – Anwendbares Recht – Zuständiges Gericht
12.1. Schäden am Preis
Die Stiftung haftet aus keinem Grund für Schäden am Preis, weder vor der Ziehung noch während der Aufbewahrung bis zur Übergabe. Die Stiftung bestätigt, eine Versicherung gegen Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Preises bis zur tatsächlichen Übergabe abgeschlossen zu haben.
12.2. Anwendbares Recht
Diese Regeln unterliegen dem französischen Recht.
12.3. Zuständigkeit
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ausführung oder Auslegung dieser Regeln ist das Gericht von Paris (Tribunal judiciaire de Paris) zuständig.
13. Sprache
Diese Regeln sind in französischer Sprache verfasst und können zu Informationszwecken ins Englische übersetzt werden. Bei Auslegungsunterschieden zwischen französischer und englischer Fassung gilt ausschließlich die französische Fassung als maßgeblich.
Erstellt in Paris, 24.11.2025